Eine EUR1-Bescheinigung dient als Herkunftsnachweis für Waren, die in das Gebiet der Europäischen Union (EU) eingeführt werden. Die Bescheinigung ermöglicht es Händlern, Waren aus bestimmten Ländern zu einem reduzierten oder gar keinem Zollsatz einzuführen.
Die Vorzugsbehandlung gilt nur für Länder, die solche Handelsabkommen mit der EU abgeschlossen haben.
- Für Afrika: Tunesien, Südafrika, Algerien. Ägypten, Marokko, Kenia
- Für Nord- und Südamerika: Chile, Kolumbien, Peru, Ecuador, Mexiko, Dominikanische Republik
- Für Europa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Georgien, Island, Liechtenstein, Kosovo, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Schweiz, Republik Moldau, Ukraine
- Für den Nahen Osten: Israel, Jordanien, Libanon, Syrien
- Für die Mitglieder der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
Für die AKP-Staaten gilt das Cotonou-Abkommen, das kein typisches Freihandelsabkommen, sondern ein nicht auf Gegenseitigkeit beruhender Pakt ist.