Zeitleiste der wichtigsten Aktualisierungen
- 1. Oktober 2023: Erste Änderungen der Mautsätze auf der Grundlage von Inflationsanpassungen.
- 1. Januar 2024: Einführung der aktualisierten Mautgebühren für Lkw über 3,5 Tonnen, einschließlich Infrastruktur- und Externalitätsgebühren.
- 1. April 2024: In Ungarn treten neue E-Maut-Gebühren für Lkw in Kraft, die Infrastrukturgebühren mit externen Gebühren für Umweltverschmutzung und CO2-Emissionen kombinieren.
- 16. August 2024: Einführung einer neuen Bußgeldstruktur für unerlaubte Straßennutzung, einschließlich Strafen für die Nichtzahlung von Mautgebühren und andere Verstöße.
- 1. September 2024: Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes um neue Abschnitte und Einführung einer automatischen Inflationsanpassung der Infrastrukturgebühren.
Ungarns Mautgebühren für Lkw im Jahr 2024
Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Mautgebühren für Lkw mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten. Diese Gebühren werden durch die Kombination der Infrastrukturgebühr mit zwei Komponenten der Externalitätsgebühr berechnet: Luft- und Lärmbelastung sowie CO2-Emissionen.
Sowohl die Infrastrukturgebühr als auch die Externalitätsgebühr werden sich ab dem 1. Januar 2024 ändern. Die genauen Sätze für diese Gebühren finden Sie in der Tabelle, die von den nationalen Mautbehörden in Ungarn zur Verfügung gestellt wird.
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Mautfreie Straßenabschnitte in Ungarn (gültig ab 1. Januar 2024)
Gemäß der Verordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, können die folgenden Straßenabschnitte mautfrei benutzt werden:
- Schnellstraße M4: Der Abschnitt zwischen Vecsés und Budapest Ferenc Liszt International Airport.
- Autobahn M60: Der Abschnitt der Südwestumgehung von Pécs zwischen den Straßen 58 und 5826.
- Autobahn M8: Gesamte Strecke.
- Schnellstraße M80: Gesamte Strecke.
- Schnellstraße M9: Der Abschnitt zwischen den Hauptstraßen 6 und 51.
- Schnellstraße M9: Der Abschnitt der Umgehung von Kaposvár (Schild Hauptstraße 61).
Diese mautfreien Abschnitte bieten den Verkehrsunternehmen erhebliche Kosteneinsparungen und sollten bei der Planung von Routen durch Ungarn berücksichtigt werden.
E-Maut-Gebühren in Ungarn 2024 (gültig ab April 2024)
Ab April 2024 werden die E-Maut-Gebühren für Lkw in Ungarn anhand der folgenden Tabelle berechnet. Diese Tabelle kombiniert Infrastrukturgebühren mit externen Gebühren für Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und CO2-Emissionen auf der Grundlage der Klassifizierung des Fahrzeugs und der Art der Straße.
Die folgende Tabelle zeigt die Mautkosten, ausgedrückt als Brutto (HUF/km). Diese Werte repräsentieren die Gesamtkosten pro Kilometer, einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern, gemessen in Ungarischen Forinten.
Kategorie Maut | Autobahn | Hauptstraße | Gebühr für Umweltverschmutzung in Vorstädten | Gebühr für Umweltverschmutzung im Fernverkehr | CO2-Emissionsabgabe | Klassifizierung der Umwelt |
J2: 2 Achsen | 61,09 | 33,40 | 91,80 | 48,86 | 22,21 | EURO 0 |
62,18 | 31,59 | 19,74 | EURO I | |||
61,69 | 31,09 | EURO II | ||||
47,38 | 23,69 | EURO III | ||||
36,03 | 16,78 | EURO IV | ||||
21,71 | 8,88 | EURO V | ||||
11,35 | 2,47 | EURO VI | ||||
9,87 | 1,48 | 9,87 | Emissionsarm | |||
0,00 | Null-Emissionen | |||||
J3: 3 Achsen | 97,66 | 55,25 | 121,41 | 67,61 | 29,61 | EURO 0 |
77,98 | 41,46 | 25,66 | EURO I | |||
EURO II | ||||||
61,69 | 32,57 | EURO III | ||||
45,40 | 22,21 | 24,68 | EURO IV | |||
27,64 | 13,33 | EURO V | ||||
13,82 | 3,45 | EURO VI | ||||
11,35 | 1,48 | 12,34 | Emissionsarm | |||
0,00 | Null-Emissionen | |||||
J4: 4 Achsen | 151,38 | 94,62 | 137,20 | 77,98 | 38,99 | EURO 0 |
100,68 | 55,77 | 34,05 | EURO I | |||
55,27 | EURO II | |||||
80,44 | 43,92 | EURO III | ||||
58,24 | 29,61 | 33,07 | EURO IV | |||
32,57 | 16,78 | EURO V | ||||
15,30 | 3,95 | EURO VI | ||||
12,34 | 1,48 | 16,78 | Emissionsarm | |||
0,00 | Null-Emissionen | |||||
J5: 5 oder mehr Achsen | 158,50 | 98,43 | 165,33 | 95,74 | 44,91 | EURO 0 |
123,38 | 69,59 | 39,98 | EURO I | |||
122,89 | 68,60 | EURO II | ||||
99,20 | 54,78 | EURO III | ||||
70,08 | 37,01 | 39,48 | EURO IV | |||
37,51 | 18,75 | EURO V | ||||
16,78 | 3,95 | EURO VI | ||||
13,82 | 1,48 | 19,74 | Emissionsarm | |||
0,00 | Null-Emissionen |
Haftungsausschluss: Die Werte in dieser Tabelle können sich ändern. Die aktuellsten Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Quelle: https://toll-charge.hu/en/e-toll/etoll-tolls/toll-rates
Bußgeldstruktur für unbefugte Straßenbenutzung (ab 16. August 2024)
Ab dem 16. August 2024 wird Ungarn eine neue Bußgeldstruktur für unbefugte Straßenbenutzung einführen, die unter anderem folgende Strafen vorsieht
- Nichtbezahlung der Maut vor Antritt der Fahrt
Die Bußgelder erhöhen sich mit der Zeit nach Fahrtantritt. - Falsche Angabe der Fahrzeuggebühr oder Umweltkategorie
Niedrigere Gebühren oder falsche Umweltkategorien führen zu Geldbußen. - Verwendung von ungültigen Bordgeräten
Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Straßenbenutzung ungültige Einheiten verwenden, werden mit Geldbußen belegt.
Im HU-GO-E-Mautsystem überwacht die Nationale Mauterhebungsgesellschaft (NTPS) Plc. die Einhaltung der Mautpflicht mithilfe stationärer Kontrollportale entlang der Mautstraßen und mobiler Datenerfassungsfahrzeuge. Die Mautkontrolle erfolgt rund um die Uhr und ermöglicht es dem System, sofort zu überprüfen, ob ein Fahrzeug über eine gültige Straßennutzungsberechtigung verfügt.
Eine unbefugte Straßennutzung führt zu einer Verwaltungsstrafe, die von den Behörden durch Straßenkontrollen oder auf Basis der objektiven Haftung verhängt wird.
Gemäß der Regierungsverordnung Nr. 410/2007 wird die Höhe der Strafe für unbefugte Straßennutzung nach der Dauer des Verstoßes festgelegt, die in drei Zeitbänder unterteilt ist. Dieses System ermöglicht es Fahrern, das Problem kurz nach der Feststellung zu beheben, um eine höhere Strafe zu vermeiden.
Die Strafen werden in drei Kategorien eingeteilt, je nachdem, ob innerhalb von 8 Stunden nach der ersten Feststellung weitere Verstöße begangen werden:
- Eine moderate Strafe gilt, wenn keine weiteren Verstöße auftreten oder wenn der Verstoß innerhalb von 2 Stunden behoben wird.
- Eine durchschnittliche Strafe gilt, wenn der Verstoß zwischen 2 und 4 Stunden nach der Feststellung wiederholt wird, jedoch nicht über 4 Stunden hinaus.
- Eine hohe Strafe gilt, wenn die Verstöße zwischen 4 und 8 Stunden nach der ersten Feststellung fortgesetzt werden.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Strafen nach Fahrzeugkategorie, Art des Verstoßes und den entsprechenden Zeitbändern.
Fahrzeug-Kategorie | 0-120 Minuten nach Fahrtantritt | 121-240 Minuten nach Fahrtantritt | 241-480 Minuten nach Fahrtantritt |
Nichtbezahlung der Maut vor Beginn der Straßenbenutzung | |||
J2 | 47,000 Fuß | 140,000 Fuß | 218,000 Fuß |
J3 | 55,000 Fuß | 156,000 Fuß | 234,000 Fuß |
J4 | 62,000 Fuß | 172,000 Fuß | 257,000 Fuß |
J5 | 70,000 Fuß | 187,000 Fuß | 281,000 Fuß |
Für eine niedrigere Gebühr oder Umweltklasse angemeldetes Fahrzeug | |||
J2 | 37,000 Fuß | 112,000 Fuß | 172,000 Fuß |
J3 | 44,000 Fuß | 125,000 Fuß | 187,000 Fuß |
J4 | 56,000 Fuß | 137,000 Fuß | 211,000 Fuß |
J5 | 62,000 Fuß | 150,000 Fuß | 234,000 Fuß |
Bordgerät im Register der außer Betrieb gesetzten Geräte | |||
J2 | 47,000 Fuß | 140,000 Fuß | 218,000 Fuß |
J3 | 55,000 Fuß | 156,000 Fuß | 234,000 Fuß |
J4 | 62,000 Fuß | 172,000 Fuß | 257,000 Fuß |
J5 | 70,000 Fuß | 187,000 Fuß | 281,000 Fuß |
Erweiterung der mautpflichtigen Straßenabschnitte (ab 1. September 2024)
Ab dem 1. September 2024 werden neue Straßenabschnitte in das ungarische Mautsystem aufgenommen. Zu den wichtigsten Erweiterungen gehören:
- Autobahn M6: Abschnitt zwischen Mohács und Lippó (km 191-208, 16,5 km)
- Autobahn M44: Abschnitt zwischen Szentkirály und Lakitelek (km 24-30, 5,5 km)
- Hauptstraße 23: Umgehungsstraße um Bátonyterenye (km 0-2, 2 km)
- Hauptverkehrsstraße 260: Umgehungsstraße Sajószentpéter-Berente (km 0-10, 10 km)
- Hauptverkehrsstraße 451: Abschnitt zwischen Szentes und Orosháza (km 46-77, 22,5 km)
- Hauptstraße 512: Abschnitt zwischen der Autobahn M6 und Kalocsa (km 0-17, 17 km)
Darüber hinaus werden die Mautgrenzen einiger bestehender Abschnitte geändert, und technische Änderungen ermöglichen eine automatische Inflationskontrolle für die Infrastrukturgebühren.
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