Teilen Sie diesen Artikel auf Ihrer bevorzugten Social-Media-Plattform.
Erstellen Sie CMR Frachtbriefe aus unserem Transport Management System - dem IMPARGO ShipperPortal. Wir helfen Ihnen Ihre Prozesse zu automatisieren und Kosten einzusparen.
Mehr erfahrenCMR steht für „Convention relative au contrat de transport international de merchandises par route“ und bedeutet aus dem französischen übersetzt „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“. Die internationale Vereinbarung stellt einen internationalen Vertrag über internationale Transporte auf dem Landtransportweg dar. Die Konvention wurde im Jahr 1956 unterzeichnet und gilt europaweit. Die Verbindlichkeit der CMR ist nur gegeben, wenn der Vertrag entweder Englisch und/oder Französisch als Vertragssprache beinhaltet.
Der CMR Frachtbrief gilt zwingend für die Parteien des Frachtvertrages, wenn das Abgangs- und/oder Empfangsland des Transportes ein Mitglied der Konvention ist und löst damit das herrschende nationale Transportrecht ab. Vereinbarungen die im Widerspruch zu der CMR stehen sind nichtig. Falls die CMR bestimmte Themen nicht abdeckt, dann wirkt das nationale Transportrecht ergänzend. Die Vereinbarung behält ihre Gültigkeit nur bei der Beladung von Straßenfahrzeugen. Container und Wechselaufbau gelten nur in Verbindung mit dem entsprechenden Fahrzeug. Ausgeschlossen sind zudem Transporte von Postgütern (nach den Bestimmungen des internationalen Postübereinkommens), Umzugsgut und Leichen. Der CMR Frachtbrief gilt auch, falls das Fahrzeug zusammen mit dem Gut auf einem anderen Verkehrsmittel transportiert wird (wie zum Beispiel auf einer Fähre).
Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich), Iran, Irland, Island, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko (ohne Westsahara), Mazedonien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Syrien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland, Zypern. (Stand 13. November 2008.)
Die CMR Haftung ist hauptsächlich eine Gefährdungshaftung, wobei der Frachtführer innerhalb des Obhutszeitraumes für den eingetretenen Schaden verschuldungsunabhängig einzustehen hat. Zudem ist der Frachtführer auch für das Fehlverhalten seitens von ihm eingesetzten Leuten (Bedienstete und Subunternehmer) verantwortlich. Die verschuldungsunabhängige Haftung ist wertmäßig begrenzt. Die Aufhebung der Haftungsbegrenzung tritt nur dann in Kraft, wenn der Frachtführer oder seine Leute Schaden durch qualifiziertes Verschulden verursacht haben. Qualifiziertes Verschulden bedeutet, dass der Schaden vorsätzlich oder durch ein Verschulden seitens des Frachtführers, das einem Vorsatz gleichsteht, entsteht. Die Haftungsbefreiung des Frachtführers tritt in Kraft, wenn entweder der Schaden durch das Verhalten oder die Anweisungen des Verfügungsberechtigten (meistens der Absender) entsteht, wobei der Frachtführer nicht entsprechend eingreifen konnte, oder die Schäden durch bestimmte Vorkommnisse (wie in Artikel 17 Abs. 4 CMR beschrieben) entstehen. Falls es mehrere Frachtführer gibt, haften diese als Gesamtschuldner für die aufgetretenen Schäden. Sollten dem Frachtführer durch Fehlverhalten des Absenders Schäden entstehen, dann haftet der Absender entsprechend dafür.
Die Gefährdungshaftung begrenzt die maximale Entschädigung auf 8,33 Rechnungseinheiten je kg Rohgewicht. Die Entschädigung wird entsprechend des Wertes am Ort und Zeitpunkt der Übernahme berechnet. Eine Erhöhung des Höchstbetrages der Haftung ist nur möglich, durch Wertdeklaration, welche meistens eine Zahlung eines Zuschlages seitens des Absenders bedeutet.
Die CMR beschränkt die Entschädigung bei Lieferfristüberschreitungen, wenn daraus ein bewiesener Schaden entstanden ist, auf die Höhe der Fracht. Eine Haftungserweiterung ist nur durch eine Wertdeklaration möglich, welche sich meistens positiv auf das Frachtentgelt auswirkt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: 07.02.2019