Das IMPARGO-Glossar für Transport und Logistik
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DAP steht für Delivered at Place (geliefert benannter Ort), eine Incoterms-Regel. Der Verkäufer verpackt die Ware, organisiert den Transport bis zu einem mit dem Käufer vereinbarten Ort und trägt das Risiko, bis die Ware dort entladebereit eintrifft. Lokale Steuern und Einfuhrzölle trägt der Käufer.
DAP ist nicht mit DDP (Delivered Duty Paid) zu verwechseln: Bei DAP verzollt der Käufer die Einfuhr und zahlt die Zölle, bei DDP übernimmt dies der Verkäufer. Die Zolltarifierung richtet sich in beiden Fällen nach dem HS-Code der Ware.
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