Gefahrgut bezeichnet Güter, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zusammensetzung eine Gefahr für die Umwelt, die Gesundheit oder das Leben von Menschen oder Tieren darstellen können. Dies kann beispielsweise durch Explosionsgefahr, Brandgefahr, giftige, ätzende oder radioaktive Stoffe oder infektiöse Substanzen der Fall sein.
Um eine sichere Handhabung und Transport von Gefahrgütern zu gewährleisten, gibt es internationale Vorschriften und Regelungen, die die Verpackung, Kennzeichnung, Beschriftung, Dokumentation und Überwachung von Gefahrgütern festlegen. Diese Regelungen dienen dazu, das Risiko einer Gefährdung für Menschen, Tiere und die Umwelt zu minimieren und sicherzustellen, dass Gefahrgüter sicher und effizient transportiert werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Gefahrgüter gleichermaßen gefährlich sind und dass die Regelungen je nach Art und Klassifizierung des Gefahrguts unterschiedlich ausfallen können. Es ist daher wichtig, sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen, welche Vorschriften für den Transport bestimmter Gefahrgüter gelten.
Es gibt neun Klassen, die sich voneinander abgrenzen. Die Klassifizierung von Gefahrgütern umfasst:
- Sprengstoff (zB. Feuerwerkskörper, Munition)
- Entflammbare Flüssigkeiten und Gase (z. B. Benzin, Propan)
- Ätzende Stoffe (zB. Säuren, Laugen)
- Giftige und toxische Stoffe (z. B. Pestizide, Zyanid)
- Radioaktive Stoffe
- Oxidationsmittel (z. B. Nitrate, Peroxide)
- Komprimierte Gase (zB. Sauerstoff, Helium)
- Magnetische Stoffe
Aufgrund ihrer besonderen Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen unterliegen gefährliche Güter den Rechtsvorschriften der einzelnen Länder. Um sie zu lagern, zu verwenden und zu transportieren, ist in der Regel eine spezielle Genehmigung erforderlich. Darüber hinaus erhalten sie je nach Gefahrenkategorie und Zusammensetzung UN-Nummern und eigene Versandbezeichnungen. Die Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS) und die REACH-Verordnung sind zwei der vielen Richtlinien und Verordnungen, die die Europäische Union erlassen hat, um die Verbreitung gefährlicher Stoffe zu verhindern und ihre Verwendung zu regeln. Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene, den Flüssen und Binnengewässern wird durch seit langem bestehende europäische Verträge wie ADR, ADN und RID geregelt, die sich an den UN-Modellnormen orientieren.
Die Beförderung gefährlicher Güter wird durch nationale und internationale Gesetze und Richtlinien geregelt, wobei das Gefahrgutrecht und das Gefahrstoffrecht nach europäischem Recht klar voneinander getrennt sind. Ersteres bezieht sich vor allem auf die Beförderung der entsprechenden Produkte, einschließlich der notwendigen Zwischenlagerung. Letzteres befasst sich mit den Vorgaben für die Verwendung und Lagerung gefährlicher Produkte, einschließlich der Lagerhaltung. Die Anwendung verschiedener europarechtlicher Richtlinien und Verordnungen macht diese Unterscheidung entscheidend.