LSVA 3 Schweiz 2026: Lkw-Mautsätze, Zahlung und Registrierung
Aktualisiert: Oktober 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz das neue digitale Mautsystem LSVA III für alle schweren Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Emotach-Hardware ist damit vollständig abgelöst. Wichtig für Disponenten: Wie bisher richten sich die Mautsätze nach der Euro-Emissionsklasse. Ein Lkw mit Euro 0 bis 5 zahlt 3,26 Rp./tkm; ein Euro-6-Fahrzeug zahlt 2,39 Rp./tkm: ein Unterschied von 36 % auf jedem Schweizer Kilometer. Drei Zahlungswege stehen zur Auswahl: NETS (nationales Digitalservice), EETS (vorhandene EETS-Box für internationale Flotten) oder NMTS (manuelle Online-Deklaration für gelegentliche Nutzer).
Was ist LSVA III?
LSVA steht für Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe: die distanz- und gewichtsbasierte Straßengebühr der Schweiz für schwere Nutzfahrzeuge. LSVA III ist die dritte Generation dieses Systems. Sie ersetzt die hardware-basierte LSVA II (Emotach-OBU) durch ein vollständig digitales, GPS-gestütztes Verfahren, das vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über NATRAS AG betrieben wird.
Geltungsbereich: alle Motorfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen öffentlichen Straßennetz sowie auf dem Straßennetz Liechtensteins. Ausländische Transportunternehmen unterliegen der LSVA in gleicher Weise wie schweizerische. Die Abgabe errechnet sich aus drei Faktoren:
- Zulässiges Gesamtgewicht (Tonnen)
- Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs
- Zurückgelegte Kilometer auf Schweizer Straßen
Nicht unter die LSVA fallen schwere Personenfahrzeuge wie Busse und Wohnmobile sowie Traktoren und Motorkarren: Für sie gilt die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA), ein fester Jahresbetrag unabhängig von Kilometern und Emissionsklasse (BAZG-Richtlinie 15-02). Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zahlen keine Schwerverkehrsabgabe, brauchen auf Autobahnen aber die Vignette; seit dem 1. August 2023 gibt es sie auch als E-Vignette.
Emotach-Geräte sind seit dem 1. Januar 2026 ungültig. Neue Emotach-Einheiten wurden ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr ausgegeben; alle physischen LSVA-Terminals wurden am 31. Mai 2025 geschlossen. Transportunternehmen, die noch nicht auf eine der drei LSVA-III-Optionen umgestellt haben, sind nicht mehr mautkonform.
Zeitplan der LSVA-III-Umstellung
LSVA-Mautsätze 2026: nach Euro-Emissionsklasse
Der LSVA-III-Satz richtet sich nach der Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Die Sätze sind in Rappen pro Tonnenkilometer (Rp./tkm) angegeben. Umrechnung in CHF: Gewicht (t) × Distanz (km) × Satz (Rp./tkm) ÷ 100 = CHF-Betrag.
Rechenbeispiel: 18-Tonnen-Lkw, Euro 6, 100 km auf Schweizer Straßen:
18 t × 100 km × 2,390 Rp./tkm = 4.302 Rp. = CHF 43,02
Derselbe Lkw in Euro 0 bis 5 (Kategorie I): 18 × 100 × 3,260 ÷ 100 = CHF 58,68, CHF 15,66 mehr für dieselbe Fahrt. Auf einem frequentierten Schweizer Korridor (z. B. Basel-Chiasso, ca. 270 km) macht das CHF 42 Unterschied pro Fahrt, pro Fahrzeug.
Welches Gewicht zählt: Maßgebend ist das höchstzulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis, bei Anhängerzügen die Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger. Bei einem als Einheit immatrikulierten Sattelzug zählt das Gesamtgewicht der Einheit, bei getrennt zugelassenen Fahrzeugen das Leergewicht des Sattelschleppers plus das Gesamtgewicht des Sattelanhängers. Veranlagt wird höchstens das eingetragene Gesamtzugsgewicht und in keinem Fall mehr als 40 Tonnen (BAZG zur LSVA-Berechnung).
Ein 40-Tonner mit Euro 6 zahlt für 100 Kilometer damit CHF 95,60. Einen Rabatt für Fahrzeuge mit Partikelfilter gibt es nicht: Artikel 8 der Schwerverkehrsabgabeverordnung legt nur die drei Kategoriesätze fest, Vergünstigungen gibt es nur für Fahrzeuge mit besonderem Verwendungszweck, etwa für die Transporte weiter unten.
LSVA-III-Zahlungsmethoden: NETS, EETS, NMTS
Registrierung über das Schweizer ePortal
Alle Fahrzeughalter, Schweizer und ausländische, müssen sich über das Schweizer Zoll-ePortal registrieren, um LSVA III zu nutzen. Vorgehensweise:
- Konto im ePortal anlegen oder einloggen (UID-registrierte Unternehmen verwenden ihre UID)
- Fahrzeuge mit Kennzeichen, zulässigem Gesamtgewicht und Euro-Emissionsklasse erfassen
- LSVA-III-Zahlungsweg wählen (NETS, EETS oder NMTS)
- Bei EETS: im Anbieterkonto prüfen, ob die Schweiz als Mautdomäne aktiviert ist
- Mautrechnungen einsehen, Einsprüche einlegen und Ausnahmeanträge stellen: alles über dasselbe Portal
Alle Angaben müssen mit den Fahrzeugdokumenten übereinstimmen. Abweichungen bei Gewicht oder Emissionsklasse führen automatisch zur Einordnung in die kostenintensivere Kategorie.
Ausnahmen und Erstattungen
Ausgenommene Fahrzeuge
- Armee, Zivilschutz, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Elektrofahrzeuge und Oldtimer
- Fahrzeuge konzessionierter Unternehmen im Personenverkehr bei Fahrten im Rahmen der Konzession
- Fahrzeuge mit schweizerischem Tagesausweis oder mit schweizerischen Händlerschildern
- Fahrschulfahrzeuge, die ausschließlich für Fahrschulzwecke eingesetzt werden
- Wohn- und Sachentransportanhänger von Schaustellern und Zirkussen, die nur Schausteller- und Zirkusmaterial befördern
- Raupenfahrzeuge und Transportachsen
- Humanitäre Transporte (nach Genehmigung)
Die vollständige Liste steht in Artikel 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung. Befreite ausländische Fahrzeuge müssen bei der Einfahrt in die Schweiz trotzdem angemeldet werden.
Für batterieelektrische Lkw und Lkw mit Wasserstoff-Brennstoffzelle sieht eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die das Parlament am 2. Oktober 2026 beschlossen hat, von 2029 bis 2035 einen reduzierten LSVA-Tarif vor: Der Rabatt beträgt 2029 und 2030 mindestens 100 %, 2031 mindestens 70 % und sinkt bis 2035 auf mindestens 10 %. Die Änderung untersteht dem fakultativen Referendum (Frist bis 21. Januar 2027); wann sie in Kraft tritt, bestimmt der Bundesrat (BBl 2026 2725).
Erstattungsberechtigte Transportarten
- Holztransporte (Wald bis Sägewerk)
- Rohmilchabholung
- Viehtransporte
- Unbegleiteter kombinierter Verkehr (Bahn-/Schifffahrtsstrecke)
Ausnahme- und Erstattungsanträge werden über das Schweizer ePortal eingereicht. Strecken- und Ladungsdokumente zur Nachweisführung aufbewahren.
FAQs: LSVA III erklärt
Gilt LSVA III auch für ausländische Transportunternehmen?
Ja. Jedes Fahrzeug über 3,5 t, das in die Schweiz einfährt, unabhängig vom Zulassungsland, unterliegt ab dem 1. Januar 2026 der LSVA III.
Kann ich mein Emotach-Gerät noch verwenden?
Nein. Emotach-Geräte sind seit dem 1. Januar 2026 ungültig. Fahrten ohne gültigen LSVA-III-Nachweis stellen einen Mautverstoß dar.
Welcher Zahlungsweg passt zu meiner Flotte?
Für internationale Flotten ist EETS die Standardempfehlung: die vorhandene Box deckt die Schweiz ab, sofern die Domäne aktiviert ist. NETS eignet sich für Schweizer Speditionen ohne EETS-Vertrag. NMTS ist ausschließlich für seltene Einzeldurchfahrten gedacht.
Woher weiß ich die Euro-Klasse meines Lkw?
Die Euro-Emissionsklasse steht im CoC (Certificate of Conformity), in der Typgenehmigung oder im Fahrzeugschein. Sie muss im ePortal eingetragen sein, damit nicht automatisch Kategorie I (höchster Satz) angewendet wird.
Übernimmt IMPARGO die LSVA-III-Registrierung?
Nein, die Registrierung erfolgt direkt über das Schweizer ePortal. IMPARGO berechnet die LSVA-Kosten pro Route (mit dem korrekten Kategoriesatz und Fahrzeuggewicht), damit Disponenten Schweiz-Durchfahrten schon beim Angebotspreis korrekt einrechnen.
