DDU steht für "Delivered Duty Unpaid". Es handelt sich hierbei um eine Incoterm-Klausel (International Commercial Terms), die den Umfang der Lieferverpflichtungen des Verkäufers und die Kostenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Handel regelt.
Im Rahmen von DDU trägt der Verkäufer die Kosten und Verantwortung für die Lieferung des Gutes an einen bestimmten Ort, jedoch nicht für die Überführung in das Zollgebiet des Käufers oder die Zollabfertigung. Diese Kosten und Verantwortung liegen beim Käufer.
DDU ist eine häufig verwendete Incoterm-Klausel, insbesondere in Fällen, in denen der Käufer nicht über die nötigen Ressourcen oder Fähigkeiten verfügt, um die Zollabfertigung selbst durchzuführen. Es ist wichtig zu beachten, dass DDU eine vollständige Übersicht über die anfallenden Kosten erfordert, um sicherzustellen, dass beide Parteien vor Abschluss eines Handels ein klares Verständnis darüber haben, wer für welche Kosten verantwortlich ist.