Das IMPARGO-Glossar für Transport und Logistik
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DDU (Delivered Duty Unpaid) ist eine veraltete Incoterms-Regel, bei der der Verkäufer die Ware zu einem vom Käufer benannten Ort liefert und den Transport trägt, während der Käufer für Einfuhrabfertigung, Zölle und Steuern verantwortlich ist. Sie wurde mit den Incoterms 2010 abgeschafft.
DDU wurde faktisch durch DAP (Delivered at Place) ersetzt, das dieselbe Aufteilung der Pflichten vorsieht. Der verwandte Begriff DAT (Delivered at Terminal) wurde zeitgleich eingeführt und später in DPU umbenannt. Neue Verträge sollten die aktuellen Incoterms statt DDU verwenden.
Der Verkäufer trägt Kosten und Risiko der Beförderung bis zum vereinbarten Bestimmungsort; der Käufer zahlt Zölle, Einfuhrsteuern und sonstige Einfuhrabgaben. Soll der Verkäufer einen Teil davon übernehmen, muss dies ausdrücklich im Vertrag stehen.
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