Die Straßenverkehrsordnung (StVO), in Deutschland auch Kraftverkehrsordnung (KVO) genannt, regelt die Haftung von Transportunternehmen im inländischen Straßengüterfernverkehr. Am 1. Juli 1998 wurde die KVO durch das Verkehrsrechtsreformgesetz abgeschafft.
Vor dem 1. Juli 1998 regelte die KVO die Haftung der Verkehrsunternehmen im Straßengüterfernverkehr. Die Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr wurde durch das Verkehrsrechtsreformgesetz aufgehoben und die KVO damit obsolet.