Das IMPARGO-Glossar für Transport und Logistik
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KVO steht für Kraftverkehrsordnung (vollständig: Kraftverkehrsordnung für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen). Sie regelte in Deutschland vor allem die Haftung im innerdeutschen Straßengüterfernverkehr und war Teil des früheren Kraftwagentarifs.
Mit dem Transportrechtsreformgesetz (TRG) zum 1. Juli 1998 wurde die KVO außer Kraft gesetzt. Die Reform hob die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr auf und überführte das Frachtrecht in das Handelsgesetzbuch (HGB, §§ 407 ff.). Verträge und Haftung im Straßengüterverkehr richten sich seither nach dem HGB, bei grenzüberschreitenden Transporten nach der CMR.
Ältere Verträge und Dokumente verweisen mitunter noch auf die KVO. Maßgeblich sind heute das HGB-Frachtrecht und, international, die CMR.
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