Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMPARGO DriverApp
1. Leistungsbeschreibung
(1) Die IMPARGO GmbH („IMPARGO“) stellt ein Arbeitsmittel („Tool“) „IMPARGO DriverApp“ in Form einer mobilen Anwendung („App“) zur Verfügung. Das Tool ermöglicht dem Nutzer die Anbindung an Unternehmen innerhalb der CargoApps-Plattform („CargoApps“). Der Nutzer kann dadurch Informationen zu Transportauftragen erhalten, seine aktuelle Position mit dem verbundenem Unternehmen teilen, mit dem verbundenen Unternehmen chatten und Auslieferungsdokumente („POD“) hochladen. Die Standortdaten werden mithilfe einer Schnittstelle automatisiert an das Tool übermittelt. Die Übermittlung der Standortdaten kann jederzeit aktiviert und gestoppt werden. Die Kommunikation zwischen der App und dem Tool erfolgt anhand eines Unternehmenscodes. (2) IMPARGO stellt dem Nutzer während der Vertragslaufzeit das Tool zum Abruf über das Internet bereit. Der Zugriff erfolgt über die App. Für den Zugriff benötigt der Nutzer den Unternehmenscode, welche ihm von den jeweiligen Unternehmen per SMS oder mündlich mitgeteilt wird. IMPARGO schuldet die Bereitstellung des Dienstes bis zum Internetanschluss des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird („Übergabepunkt“). Die Internetverbindung selbst ist nicht Leistungsgegenstand. Der Nutzer kann den Dienst nur nutzen, wenn er über eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung verfügt. Die erforderliche Bandbreite hängt von der Intensität der Nutzung und der Datenmenge ab.
2. Verifizierung und Nutzung
(1) Zur Nutzung des Tools muss das Telefon zuvor verifiziert werden. Die Verifizierung ist kostenlos. (2) Voraussetzung für die Verifizierung ist grundsätzlich, dass die Telefonnummer dem Nutzer oder dem entsprechenden Unternehmen gehört sowie auch die entsprechende Berechtigung für die Verifizierung vorhanden ist. (3) Das Absenden der Telefonnummer stellt das Angebot des Nutzers auf Abschluss der Vereinbarung über den Zugang zum und die Nutzung des Dienstes dar. Danach erhält der Nutzer eine SMS mit seinem persönlichen Verifizierungscode. Dieser Verifizierungscode verkörpert die Annahme des Angebots durch IMPARGO. Die Nutzungsvereinbarung im Hinblick auf das Tool ist damit zustande gekommen. (4) IMPARGO ist berechtigt, einzelne Verifizierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. (5) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Onlineplattform sind eine ausreichend schnelle Internetverbindung und ein Smartphone mit einem der folgenden Betriebssysteme Android (ab Version XX) und iOS (noch nicht verfügbar). Es ist Aufgabe des Nutzers, sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen erfüllt. (6) IMPARGO ist berechtigt, den Zugang des Gerätes bei Verstößen gegen diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder dem Gerät die Verifizierung mit sofortiger Wirkung oder mit im Ermessen von IMAPRGO stehender Frist endgültig zu entziehen und/oder die Nutzungsvereinbarung außerordentlich und fristlos zu kündigen.
3. Gewährung der Nutzung der Plattform
(1) IMPARGO ist bemüht, das Tool ständig zur Verfügung zu stellen. Jedoch kann keine 100%ige ständige und ordnungsgemäße Verfügbarkeit garantiert werden, da es vorkommen kann, dass eine Störung am Server oder sonstige nicht vorherzusehende Ereignisse den Betrieb des Tools stören können, auf die IMPARGO keinen Einfluss hat. IMPARGO haftet daher nicht für die ständige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Onlineplattform oder des Tools. (2) Darüber hinaus darf IMPARGO das Tool zum Zwecke der Wartung vorübergehend abschalten („geplante Wartungszeiten“). (3) Im Falle eines Ausfalls, wird der Nutzerkreis kurzfristig informiert. IMPARGO haftet für etwaige Schwierigkeiten und Probleme nicht. (4) IMPARGO kann für etwaige Schäden wegen des Ausfall nicht haftbar gemacht werden, sofern in § 5 nicht etwas anderes gilt.
4. Rechte an Inhalten, Software und Daten
(1) Der jeweilige Nutzer räumt IMPARGO im Zusammenhang mit der Nutzung der IMPARGO DriverApp ein unentgeltliches, unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten und Informationen ein, diese Informationen innerhalb des Dienstes zu veröffentlichen, insbesondere a) diese Informationen auf einem Server von IMPARGO oder im Auftrag von IMPARGO bei einem Dritten zu speichern; b) anderen Nutzern, die für die konkrete Touren zugelassen worden sind, die Informationen über das Internet und über die App zugänglich zu machen; c) die Informationen zu bearbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies für den Betrieb des Dienstes erforderlich ist; d) diese Inhalte in anonymisierter Form gem. Ziff. 4.3 für andere Dienste und Anwendungen zu nutzen. Der jeweilige Nutzer bestätigt, dass er über dieses Nutzungsrecht frei verfügen kann und nicht in Rechte Dritter eingreift. Jeder Nutzer stellt IMPARGO von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von ihm eingestellten Inhalte und Materialien oder wegen seines Nutzerverhaltens gegenüber IMPARGO erhoben werden, einschließlich der dadurch verursachten angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. (2) Das Tool und die über das Tool bereitgestellten Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an Software und Daten stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich IMPARGO und ihren Lieferanten zu. Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung des Dienstes hinausgehende Nutzung von Software und Daten, insbesondere das systematische Auslesen von Daten, die Weitergabe von Software oder Daten an Dritte und die Bearbeitung sind unzulässig. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden. (3) Die Rechtseinräumung gem. Ziff. 4.1 umfasst auch das Recht von IMPARGO, die Informationen in anonymisierter Form a) für andere entgeltliche und unentgeltliche Dienste der IMPARGO und ihrer verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zu verwenden. b) an Kooperationspartner und sonstige Dritte zur nicht-kommerziellen oder kommerziellen Nutzung und Veröffentlichung weiterzugeben. Beispielweise können Disponenten innerhalb der CargoApps die Standortdaten von Fahrern an Dritte weiterleiten und dadurch Dritten Zugang zu diesen Informationen verschaffen.
5. Haftung & Gewährleistung von IMPARGO
(1) IMPARGO haftet den Nutzern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. (2) In sonstigen Fällen haftet IMPARGO – soweit in Absatz 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (= Kardinalspflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung von IMPARGO vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausgeschlossen. (3) Die Haftung von IMPARGO für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt. (4) Zudem haftet IMPARGO nicht für die Richtigkeit und Authentizität der von den jeweiligen Drittanbietern zur Verfügung gestellten Daten. (5) Sollte die App einen Mangel aufweisen, so hat der Nutzer IMPARGO hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Beifügung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten. IMPARGO wird ordnungsgemäß gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und stellt dies für den Nutzer einen wichtigen Grund dar, so ist der Nutzer berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
6 Rechte und Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer darf den Dienst nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen nutzen. (2) Der Nutzer darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden. Insbesondere darf der Nutzer nicht versuchen, mit anderen technischen Mitteln als mit Hilfe der in der Leistungsbeschreibung genannten Schnittstelle, der App, auf den Dienst zuzugreifen. (3) Hat IMPARGO konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Nutzer den Dienst entgegen den Bestimmungen dieses § 6 oder den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner nutzt, so ist IMPARGO berechtigt, den Zugang des Nutzers zu dem Dienst bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Außer bei Gefahr im Verzug wird IMPARGO dem Nutzer vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Nutzer bleibt während der Zeit der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er hatte die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, nicht zu vertreten. (4) Der Nutzer stellt IMPARGO von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt IMPARGO alle Schäden, die IMPARGO durch eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung des Dienstes entstehen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
7. Kündigung des Gerätes
(1) Beide Parteien können diese Nutzungsvereinbarung jederzeit schriftlich oder systemisch durch Kündigung mit einer Frist zum Ende der individuellen monatlichen Abrechnungsperiode beenden. (2) Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung besteht für den Nutzer kein Zugang zu dem Dienst und den entsprechenden Funktionalitäten. (3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund besteht für IMPARGO insbesondere dann, wenn der Nutzer nicht nur unerheblich gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt und den Verstoß auf eine Abmahnung von IMPARGO hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
8. Datenschutz
(1) Standortdaten werden von IMPARGO gemäß § 98 TKG nur in anonymer Form genutzt und an Dritte weitergegeben. (2) Soweit der Nutzer mit Hilfe des Tools Daten darüber hinausgehend verarbeitet, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zuzuordnen sind, so ist der Nutzer allein dafür verantwortlich, dass der jeweils Betroffene in diese Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Der Nutzer bleibt in Bezug auf solche personenbezogenen Daten stets verantwortliche Stelle. Der Nutzer stellt IMPARGO von allen Ansprüchen des Betroffenen frei und ersetzt IMPARGO alle Schäden, die IMPARGO durch eine datenschutzrechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten an IMPARGO entstehen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. (3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung für den Dienst IMPARGO DriverApp.
9. Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Verträge, die die Nutzung dieser Plattform betreffen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Als Gerichtsstand für Streitigkeiten, die die Nutzung dieser Plattform betreffen, gilt Potsdam als vereinbart, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. (3) IMPARGO behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser AGB oder auch der Beschreibungen auf den Internetseiten dieses Portals jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Hinsichtlich der angebotenen Leistungen des Portals wird jedwede Änderung dieses Angebotes dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Hierbei wird dem jeweiligen Nutzer die Fortsetzung des Nutzungsvertrages unter geänderten Bedingungen angeboten. Erfolgt von Seitens des Nutzers binnen einer Frist von sechs Wochen kein Widerspruch Seitens des Nutzers auf die Änderung hin, so gelten die geänderten AGB als gegenüber dem Nutzer als vereinbart. Sollte der Nutzer der Änderung innerhalb der 6-Wochen-Frist widersprechen, so besteht Seitens IMPARGO das Recht, den Nutzungsvertrag unter Haltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. (4) Hinsichtlich der Nutzung dieser Plattform sind ausschließlich die vorgenannten AGB gültig und bindend. Andere bzw. widersprechende Nutzungsbedingungen sind nicht bindend.
Stand: 28.05.2019