Das IMPARGO-Glossar für Transport und Logistik
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Der HS-Code ist die international einheitliche, sechsstellige Nummer, mit der eine Ware für Zoll und Handelsstatistik eingereiht wird. HS steht für das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren, das die Weltzollorganisation (WZO) pflegt. Mehr als 200 Länder und Wirtschaftsräume wenden es an, und über 98 Prozent der international gehandelten Waren werden danach eingereiht. Der Code entscheidet mit darüber, welcher Zoll fällig wird, ob eine Präferenz greift und ob für die Ware Verbote oder Beschränkungen gelten.
Der Aufbau der sechs Stellen verläuft von links nach rechts vom Groben zum Feinen: Die ersten zwei Ziffern nennen das Kapitel, die nächsten zwei die Position und die letzten zwei die Unterposition. Ein Beispiel, das auf fast jedem Lkw mitfährt, sind Holzpaletten:
Eingereiht wird nach dem, was die Ware ist und wofür sie gebaut ist, nicht nach ihrem Handelsnamen. Die WZO überarbeitet das System alle fünf bis sechs Jahre. Die nächste Ausgabe, HS 2028, tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
Bis zur sechsten Stelle ist der Code weltweit gleich. Danach hängt jedes Land oder jede Zollunion eigene Stellen an. Für Waren, die über eine Grenze der EU gehen, sieht die Kette so aus:
Die KN wird in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar geändert. Das Statistische Bundesamt gibt dazu jährlich das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik heraus, und für Meldungen eines Jahres gilt nur dessen Ausgabe. Eine Übersicht, wie viele Stellen der Warencode für Ausfuhr, Intrastat und Einfuhr braucht, finden Sie im eigenen Eintrag.
Der Code gehört auf die Handels- und Zollseite einer Sendung: Er steht in der Zollanmeldung und meist auch auf Handelsrechnung und Packliste. Kein Pflichtfeld ist er dagegen auf dem CMR-Frachtbrief, dem Begleitpapier im internationalen Straßengüterverkehr. Nach Art. 6 CMR verlangt der Frachtbrief die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung. Die Parteien dürfen weitere Angaben eintragen, deshalb verlangen manche Auftraggeber die Warennummer zusätzlich.
Für die Zollpapiere selbst ist der Absender zuständig: Nach Art. 11 CMR muss er dem Frachtbrief die Urkunden für die Zollbehandlung beigeben, und der Frachtführer muss nicht prüfen, ob sie richtig und vollständig sind.
Wer bei einer Ware unsicher ist, kann beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen. Sie gilt höchstens drei Jahre und bindet Zoll und Inhaber an die Einreihung der Ware, nicht an einen bestimmten Zollsatz.
Für die Richtigkeit der Angaben in einer Zollanmeldung ist verantwortlich, wer sie abgibt: meist Exporteur, Importeur oder deren Zollvertreter. Der Frachtführer reiht keine Ware ein. Trotzdem landet der Code bei ihm, sobald eine Tour über eine Außengrenze der EU führt, etwa in die Schweiz oder nach Großbritannien. Fehlt dort ein Papier oder passt die Beschreibung nicht zur Ladung, steht zuerst der Fahrer an der Grenze, und mit ihm Lkw, Termin und Folgetour.
Sinnvoll ist deshalb, schon bei der Auftragsannahme festzuhalten, wer die Zollanmeldung macht, welche Papiere mitfahren und welche Warenbeschreibung auf dem Frachtbrief steht. Wer Transportaufträge mit allen Ladungsdaten an einem Ort erfasst, hat diese Angaben griffbereit, wenn die Grenze nachfragt, statt sie per Telefon beim Kunden zusammenzusuchen.
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