ADSp steht für "Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen" und ist ein Akronym für die Standardbedingungen der deutschen Spediteure. Im Englischen heißen sie "German General Forwarders' Terms and Conditions".
Die Anforderungen der ADSp gelten gemäß §13 BGB primär nur für Verkehrsverträge zwischen Unternehmern und nicht für Verträge mit privaten Verbrauchern (B2B). Zudem ist die ADSp auf Speditionsgeschäfte mit Sitz in Deutschland beschränkt, d.h. Deutschland ist der Ort, an dem die Beförderung beginnt und endet. Auf internationale Speditionsgeschäfte kann das CMR angewendet werden.
Geschichte
Zum 1. Januar 2016 hat der Deutsche Speditions-und Logistikverband e. V. (DSLV) eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Seine Aufgabe ist es, den Unternehmen aus Handel, Industrie, Transport und Spedition eine "vertragliche Regelung" zu geben, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der verschiedenen Vertragsparteien zu schaffen. Die ADSp wurden im Jahr 2017 überarbeitet und vereinheitlicht. Die ADSp haben eine lange Geschichte und sind als ein 1927 gemeinsam geschaffenes Regelwerk für Vertragsnormen entstanden. Unternehmen aus Industrie und Handel sowie Speditions- und Logistikunternehmen nutzen diese ADSp-Vorschläge zur Abwicklung einer Vielzahl von Speditionsleistungen.