Der Transport von Waren von einem Land in ein anderes über die Straße wird im Straßengüterverkehr als "Export" bezeichnet. Dies kann die Beförderung von Waren per Lkw oder Anhänger von einem Hersteller oder Händler in einem Land zu einem Hafen oder Grenzübergang umfassen, wo sie auf ein Schiff oder ein anderes Transportmittel für die letzte Etappe der Reise in das Zielland verladen werden.