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IMPARGO

May 27, 2025 - 4 min read


LKW-Fahrverbote in Österreich: Zeiten, Regeln und Kalender

In Österreich gelten für LKW über 7,5 t ein bundesweites Nachtfahrverbot (22:00–05:00 Uhr) und ein Wochenend- und Feiertagsfahrverbot. Dazu kommen saisonale Transit-Fahrverbote auf den Tiroler und Salzburger Achsen sowie Tunnel-, Park- und Euroklassen-Beschränkungen. Dieser Überblick fasst die dauerhaften Regeln, die wichtigsten Ausnahmen und den aktuellen Fahrverbotskalender 2026 zusammen — mit den konkreten Terminen für die A 12, A 13, A 4 und die wichtigsten Bundesstraßen.

Stand: Juni 2026. Die Kalendertermine stammen aus den amtlichen Verordnungen (BGBl. II 77/2026, 338/2025 und 121/2026). Maßgeblich ist immer die aktuelle Beschilderung vor Ort und der amtliche Kalender.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die dauerhaften Fahrverbote: Nacht, Wochenende, Feiertag
  2. Fahrverbotskalender 2026: Transit-Termine
  3. Tunnel-, Sektoral- und Euroklassenverbote
  4. Parkverbote und Sperrzonen
  5. Mautausweich- und regionale Verbote
  6. Fahrverbote in der Planung sichtbar machen
  7. FAQ

1 | Die dauerhaften Fahrverbote: Nacht, Wochenende, Feiertag

Diese drei Verbote gelten das ganze Jahr, bundesweit und unabhängig vom Kalender. Rechtsgrundlage ist § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dauerhafte LKW-Fahrverbote (§ 42 StVO)
Fahrverbot Zeitfenster Gilt für
Nachtfahrverbot täglich 22:00–05:00 Uhr LKW über 7,5 t zGG (zudem Tempo max. 60 km/h)
Wochenendfahrverbot Samstag 15:00 bis Sonntag 22:00 Uhr LKW mit Anhänger ab 3,5 t zGG (LKW oder Anhänger); Solo-LKW und Sattel-Kfz ab 7,5 t zGG
Feiertagsfahrverbot gesetzliche Feiertage 00:00–22:00 Uhr wie Wochenendfahrverbot

Ausnahmen vom Nachtfahrverbot: Fahrzeuge des Straßendienstes und des Bundesheeres sowie lärmarme LKW mit gelber „L-Tafel" (Herstellerbestätigung, Überprüfung alle zwei Jahre).

Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot (Auszug): kombinierter Verkehr im 65-km-Radius um festgelegte Be-/Entladebahnhöfe; Beförderung von Schlacht- und Stechvieh, Postsendungen, periodischen Druckwerken; Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten; unaufschiebbare Reparaturen, Abschlepp- und Pannenhilfe, Müllabfuhr; bestimmte frische Lebensmittel (mit Frachtbrief oder Ladeliste). Die vollständige Liste steht in § 42 StVO.

2 | Fahrverbotskalender 2026: Transit-Termine

Zusätzlich zu den dauerhaften Verboten sperren saisonale Verordnungen einzelne Transitachsen an bestimmten Tagen — vor allem auf der Brenner- und der Tauern-Route. Achtung, die häufigste Fehlerquelle in der Dispo: Die Brenner-Feiertagsverbote sind zielabhängig. Derselbe Tag kann Italien-Verkehr sperren, Deutschland-Verkehr aber zulassen — wer das erst an der Kontrollstelle merkt, verliert Stunden.

A 12 Inntal & A 13 Brenner — Feiertags-Transitverbote 2026

Gilt für LKW, LKW mit Anhänger und Sattel-Kfz über 7,5 t zGG:

A 12 / A 13 — Feiertags-Transitverbote 2026 (BGBl. II 77/2026)
Fahrtziel Termine 2026 Zeitfenster
Italien (oder über Italien erreichbar) 4. April, 25. April 11:00–15:00 Uhr
Italien (oder über Italien erreichbar) 2. Juni 09:00–22:00 Uhr
Deutschland (oder über Deutschland erreichbar) 3. April 00:00–22:00 Uhr
Deutschland (oder über Deutschland erreichbar) 3. Oktober 00:00–15:00 Uhr

Sommer-Samstagsfahrverbote 2026

An Sommer-Samstagen jeweils 08:00–15:00 Uhr, in beide Fahrtrichtungen:

Sommer-Samstagsfahrverbote 2026 (BGBl. II 77/2026)
Strecke Samstage 2026 Zeitfenster
A 4 Ost Autobahn (Knoten Schwechat → Grenze Nickelsdorf) 4. Juli – 5. September 08:00–15:00 Uhr
B 178, B 320, B 177, B 179, B 181, B 182 (Tiroler Bundesstraßen) 4. Juli – 29. August 08:00–15:00 Uhr

Für die A 4 gelten Ausnahmen für Ziel- und Quellverkehr aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt (Stadt und Umgebung), Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg. Die Bundesstraßen-Verbote gelten nur außerhalb des Ortsgebiets.

Luegbrücke: zusätzliche Samstagssperren auf A 12, A 13 und A 14

Wegen der Generalsanierung der Luegbrücke gelten 2026 weitere Samstags- und Einzeltagssperren für LKW über 7,5 t auf der A 12, A 13 und A 14 in Richtung Brenner (BGBl. II 338/2025): an Samstagen von Jänner bis Mitte März, von Ende Mai bis Anfang Juni und von Ende Juni bis Ende September jeweils 07:00–15:00 Uhr, an einzelnen Feiertagsterminen 07:00–22:00 Uhr. Die genauen Tage und die aktuelle Lage zur Einspurigkeit veröffentlicht die ASFINAG; die vollständige Terminliste findet sich im WKO-Überblick.

Salzburg: Frühjahrssperre A 10 Tauern Autobahn 2026

Auf der A 10 (Richtungsfahrbahn Salzburg/Norden, zwischen Knoten Villach und Knoten Salzburg) gilt für LKW über 7,5 t eine Sperre von Montag, 18. Mai 2026, 11:00 Uhr, bis Samstag, 23. Mai 2026, 04:00 Uhr (BGBl. II 121/2026). Ausgenommen ist u. a. Ziel-/Quellverkehr bestimmter Regionen.

3 | Tunnel-, Sektoral- und Euroklassenverbote

  • Arlberg-Tunnel: Fahrverbot für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte (ADR).
  • A 12 Inntal: sektorales Fahrverbot für bestimmte Gütergruppen zwischen Langkampfen (km 6,35) und Zirl (km 90,00) sowie ein dauerhaftes Nachtfahr- und Euroklassenfahrverbot.
  • Über-Höhe/-Breite benötigt eine Vorabgenehmigung.

4 | Parkverbote und Sperrzonen

  • Innenstädte (Wien Bezirke 1–9, Salzburger Altstadt, Innsbrucker Zentrum): kein LKW-Parken über 7,5 t außerhalb gekennzeichneter Flächen.
  • Tourismus- und Naturschutzzonen (u. a. Nationalpark Hohe Tauern, Alpenorte): Schwerfahrzeug-Parken nur auf offiziellen Anlagen.
  • Autobahn-Pannenstreifen, Ausfahrten und Tunnelportale: Parkverbot, um die Durchfahrt frei zu halten.

5 | Mautausweich- und regionale Verbote

Seit 2004 sperren fast alle Bundesländer Durchzugsstraßen für LKW über 3,5 t, um Mautausweichverkehr zu verhindern (Ausnahmen für örtlichen Ziel- und Quellverkehr; jeweils per Verkehrszeichen kundgemacht). In Wien sowie in Teilen Niederösterreichs und der Steiermark gelten zusätzlich Euroklassenverbote für LKW mit Euro-1- und Euro-2-Motoren. Wer regelmäßig die österreichischen Transitachsen fährt, sollte parallel die LKW-Maut in Österreich im Blick behalten.

6 | Fahrverbote in der Planung sichtbar machen — mit IMPARGO

Ein TMS nimmt Ihnen die Fahrverbote nicht ab: IMPARGO plant nicht automatisch um Fahrverbote herum und blockiert sie auch nicht selbsttätig. Was es kann, ist den Konflikt früh sichtbar machen — damit Sie ihn am Schreibtisch lösen statt an der Kontrollstelle.

  • Planen im Planer-Modul: Route, ETA und länderbezogene Mautkosten für die Tour berechnen — inklusive der Brenner- und Tauern-Achsen.
  • Zeitblocker setzen (manuell): Der Disponent legt im Dispositions-Modul einen Zeitblocker für das Fahrverbotsfenster an, z. B. Samstag 08:00–15:00 auf der A 4.
  • Konflikt auf der Timeline sehen: Kollidiert eine Tour mit dem Blocker, wird das auf der Dispo-Timeline sichtbar. IMPARGO erzwingt nichts — der Disponent terminiert die Tour manuell um und stimmt sich mit dem Kunden ab.
  • Transparent bis zum Fahrer: Die angepasste Planung läuft über die DriverApp zum Fahrer; Status und Dokumente bleiben digital.
Disponent legt im IMPARGO Dispositions-Modul einen Zeitblocker für ein Fahrverbotsfenster an
Zeitblocker manuell setzen: Der Konflikt wird auf der Dispo-Timeline sichtbar.

Der Vorteil ist nicht „automatische Konformität", sondern Überblick und Reaktionszeit. Die Tour-Kosten lassen sich dabei live in der Fahrzeugkostenkalkulation gegenrechnen.

Routen, Maut und ETA in einem Blick

Fahrverbote, Mautkosten und Lenkzeiten kollidieren oft erst kurz vor der Tour. Im Planer- und Dispositions-Modul sehen Sie den Konflikt schon bei der Planung — und terminieren rechtzeitig um. In einer 30-minütigen Demo zeigen wir, wie das in Ihrer Dispo aussieht.

Kostenlose Demo buchen oder das Planer-Modul direkt ausprobieren →

7 | FAQ

Ab welcher Tonnage gilt das Fahrverbot?
Das Nachtfahrverbot ab 7,5 t zGG; das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot bei LKW mit Anhänger schon ab 3,5 t, bei Solo-LKW und Sattel-Kfz ab 7,5 t.

Gibt es ein Samstags-Fahrverbot?
Ja, zweifach: das bundesweite Wochenendfahrverbot ab Samstag 15:00 Uhr — und zusätzliche Sommer-Samstagsverbote (08:00–15:00 Uhr) auf der A 4 und mehreren Tiroler Bundesstraßen.

Wann gilt das Nachtfahrverbot?
Täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, bundesweit.

Was gilt an Feiertagen?
Das Feiertagsfahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr — plus die zielabhängigen Brenner-Transitverbote an einzelnen Terminen (siehe Kalender 2026).


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