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IMPARGO

May 27, 2025 - 4 min read


LKW-Fahrverbote in Österreich: Zeiten, Regeln und Kalender

Von IMPARGO · Aktualisiert Juli 2026

In Österreich gelten für LKW über 7,5 t ein bundesweites Nachtfahrverbot (22:00–05:00 Uhr) und ein Wochenend- und Feiertagsfahrverbot. Dazu kommen saisonale Transit-Fahrverbote auf den Tiroler und Salzburger Achsen sowie Tunnel-, Park- und Euroklassen-Beschränkungen. Dieser Überblick fasst die dauerhaften Regeln, die wichtigsten Ausnahmen und den aktuellen Fahrverbotskalender 2026 zusammen: mit den konkreten Terminen für die A 12, A 13, A 4 und die wichtigsten Bundesstraßen.

Stand: Juli 2026. Die Kalendertermine stammen aus den amtlichen Verordnungen (BGBl. II 77/2026, 338/2025 und 121/2026). Maßgeblich ist immer die aktuelle Beschilderung vor Ort und der amtliche Kalender.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die dauerhaften Fahrverbote: Nacht, Wochenende, Feiertag
  2. Fahrverbotskalender 2026: Transit-Termine
  3. Tunnel-, Sektoral- und Euroklassenverbote
  4. Parkverbote und Sperrzonen
  5. Mautausweich- und regionale Verbote
  6. Fahrverbote in der Planung sichtbar machen
  7. FAQ

1 | Die dauerhaften Fahrverbote: Nacht, Wochenende, Feiertag

Diese drei Verbote gelten das ganze Jahr, bundesweit und unabhängig vom Kalender. Rechtsgrundlage ist § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dauerhafte LKW-Fahrverbote (§ 42 StVO)
Fahrverbot Zeitfenster Gilt für
Nachtfahrverbot täglich 22:00–05:00 Uhr LKW über 7,5 t zGG (zudem Tempo max. 60 km/h)
Wochenendfahrverbot Samstag 15:00 bis Sonntag 22:00 Uhr LKW mit Anhänger ab 3,5 t zGG (LKW oder Anhänger); Solo-LKW und Sattel-Kfz ab 7,5 t zGG
Feiertagsfahrverbot gesetzliche Feiertage 00:00–22:00 Uhr wie Wochenendfahrverbot

Ausnahmen vom Nachtfahrverbot: Fahrzeuge des Straßendienstes und des Bundesheeres sowie lärmarme LKW mit gelber „L-Tafel" (Herstellerbestätigung, Überprüfung alle zwei Jahre).

Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot (Auszug): kombinierter Verkehr im 65-km-Radius um festgelegte Be-/Entladebahnhöfe; Beförderung von Schlacht- und Stechvieh, Postsendungen, periodischen Druckwerken; Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten; unaufschiebbare Reparaturen, Abschlepp- und Pannenhilfe, Müllabfuhr; bestimmte frische Lebensmittel (mit Frachtbrief oder Ladeliste). Die vollständige Liste steht in § 42 StVO.

2 | Fahrverbotskalender 2026: Transit-Termine

Zusätzlich zu den dauerhaften Verboten sperren saisonale Verordnungen einzelne Transitachsen an bestimmten Tagen, vor allem auf der Brenner- und der Tauern-Route. Achtung, die häufigste Fehlerquelle in der Dispo: Die Brenner-Feiertagsverbote sind zielabhängig. Derselbe Tag kann Italien-Verkehr sperren, Deutschland-Verkehr aber zulassen. Wer das erst an der Kontrollstelle merkt, verliert Stunden.

A 12 Inntal & A 13 Brenner: Feiertags-Transitverbote 2026

Gilt für LKW, LKW mit Anhänger und Sattel-Kfz über 7,5 t zGG:

A 12 / A 13 – Feiertags-Transitverbote 2026 (BGBl. II 77/2026)
Fahrtziel Termine 2026 Zeitfenster
Italien (oder über Italien erreichbar) 4. April, 25. April 11:00–15:00 Uhr
Italien (oder über Italien erreichbar) 2. Juni 09:00–22:00 Uhr
Deutschland (oder über Deutschland erreichbar) 3. April 00:00–22:00 Uhr
Deutschland (oder über Deutschland erreichbar) 3. Oktober 00:00–15:00 Uhr

Sommer-Samstagsfahrverbote 2026

An Sommer-Samstagen jeweils 08:00–15:00 Uhr, in beide Fahrtrichtungen:

Sommer-Samstagsfahrverbote 2026 (BGBl. II 77/2026)
Strecke Samstage 2026 Zeitfenster
A 4 Ost Autobahn (Knoten Schwechat → Grenze Nickelsdorf) 4. Juli – 5. September 08:00–15:00 Uhr
B 178, B 320, B 177, B 179, B 181, B 182 (Tiroler Bundesstraßen) 4. Juli – 29. August 08:00–15:00 Uhr

Für die A 4 gelten Ausnahmen für Ziel- und Quellverkehr aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt (Stadt und Umgebung), Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg. Die Bundesstraßen-Verbote gelten nur außerhalb des Ortsgebiets.

Luegbrücke: zusätzliche Samstagssperren auf A 12, A 13 und A 14

Wegen der Generalsanierung der Luegbrücke gelten 2026 weitere Samstags- und Einzeltagssperren für LKW über 7,5 t auf der A 12, A 13 und A 14 in Richtung Brenner (BGBl. II 338/2025): an Samstagen von Jänner bis Mitte März, von Ende Mai bis Anfang Juni und von Ende Juni bis Ende September jeweils 07:00–15:00 Uhr, an einzelnen Feiertagsterminen 07:00–22:00 Uhr. Die genauen Tage und die aktuelle Lage zur Einspurigkeit veröffentlicht die ASFINAG; die vollständige Terminliste findet sich im WKO-Überblick.

Salzburg: Frühjahrssperre A 10 Tauern Autobahn 2026

Auf der A 10 (Richtungsfahrbahn Salzburg/Norden, zwischen Knoten Villach und Knoten Salzburg) gilt für LKW über 7,5 t eine Sperre von Montag, 18. Mai 2026, 11:00 Uhr, bis Samstag, 23. Mai 2026, 04:00 Uhr (BGBl. II 121/2026). Ausgenommen ist u. a. Ziel-/Quellverkehr bestimmter Regionen.

3 | Tunnel-, Sektoral- und Euroklassenverbote

  • Arlberg-Tunnel: Fahrverbot für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte (ADR).
  • A 12 Inntal: sektorales Fahrverbot für bestimmte Gütergruppen zwischen Langkampfen (km 6,35) und Zirl (km 90,00) sowie ein dauerhaftes Nachtfahr- und Euroklassenfahrverbot.
  • Über-Höhe/-Breite benötigt eine Vorabgenehmigung.

4 | Parkverbote und Sperrzonen

  • Innenstädte (Wien Bezirke 1–9, Salzburger Altstadt, Innsbrucker Zentrum): kein LKW-Parken über 7,5 t außerhalb gekennzeichneter Flächen.
  • Tourismus- und Naturschutzzonen (u. a. Nationalpark Hohe Tauern, Alpenorte): Schwerfahrzeug-Parken nur auf offiziellen Anlagen.
  • Autobahn-Pannenstreifen, Ausfahrten und Tunnelportale: Parkverbot, um die Durchfahrt frei zu halten.

5 | Mautausweich- und regionale Verbote

Seit 2004 sperren fast alle Bundesländer Durchzugsstraßen für LKW über 3,5 t, um Mautausweichverkehr zu verhindern (Ausnahmen für örtlichen Ziel- und Quellverkehr; jeweils per Verkehrszeichen kundgemacht). In Wien sowie in Teilen Niederösterreichs und der Steiermark gelten zusätzlich Euroklassenverbote für LKW mit Euro-1- und Euro-2-Motoren. Wer regelmäßig die österreichischen Transitachsen fährt, sollte parallel die LKW-Maut in Österreich im Blick behalten.

6 | Fahrverbote in der Planung sichtbar machen mit IMPARGO

Ein TMS nimmt Ihnen die Fahrverbote nicht ab: IMPARGO plant nicht automatisch um Fahrverbote herum und blockiert sie auch nicht selbsttätig. Was es kann, ist den Konflikt früh sichtbar machen, damit Sie ihn am Schreibtisch lösen statt an der Kontrollstelle.

  • Planen im Planner Module: Route, ETA und länderbezogene Mautkosten für die Tour berechnen, inklusive der Brenner- und Tauern-Achsen.
  • Zeitblocker setzen (manuell): Der Disponent legt im Dispatch Module einen Zeitblocker für das Fahrverbotsfenster an, z. B. Samstag 08:00–15:00 auf der A 4.
  • Konflikt auf der Timeline sehen: Kollidiert eine Tour mit dem Blocker, wird das auf der Dispo-Timeline sichtbar. IMPARGO erzwingt nichts. Der Disponent terminiert die Tour manuell um und stimmt sich mit dem Kunden ab.
  • Transparent bis zum Fahrer: Die angepasste Planung läuft über die DriverApp zum Fahrer; Status und Dokumente bleiben digital.
Disponent legt im IMPARGO Dispatch Module einen Zeitblocker für ein Fahrverbotsfenster an
Zeitblocker manuell setzen: Der Konflikt wird auf der Dispo-Timeline sichtbar.

Der Vorteil ist nicht „automatische Konformität", sondern Überblick und Reaktionszeit. Die Tour-Kosten lassen sich dabei live gegenrechnen, etwa mit Blick auf die LKW-Maut in Österreich.

Routen, Maut und ETA in einem Blick

Fahrverbote, Mautkosten und Lenkzeiten kollidieren oft erst kurz vor der Tour. Im Planner Module und Dispatch Module sehen Sie den Konflikt schon bei der Planung und terminieren rechtzeitig um. In einer 30-minütigen Demo zeigen wir, wie das in Ihrer Dispo aussieht.

Kostenlose Demo buchen oder Planner Module öffnen →

7 | FAQ

Ab welcher Tonnage gilt das Fahrverbot?
Das Nachtfahrverbot ab 7,5 t zGG; das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot bei LKW mit Anhänger schon ab 3,5 t, bei Solo-LKW und Sattel-Kfz ab 7,5 t.

Gibt es ein Samstags-Fahrverbot?
Ja, zweifach: das bundesweite Wochenendfahrverbot ab Samstag 15:00 Uhr, dazu zusätzliche Sommer-Samstagsverbote (08:00–15:00 Uhr) auf der A 4 und mehreren Tiroler Bundesstraßen.

Wann gilt das Nachtfahrverbot?
Täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, bundesweit.

Was gilt an Feiertagen?
Das Feiertagsfahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr, dazu die zielabhängigen Brenner-Transitverbote an einzelnen Terminen (siehe Kalender 2026).


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