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IMPARGO

April 16, 2025 - null min read


LSVA 3 Schweiz 2026: Lkw-Mautsätze, Zahlung und Registrierung

Aktualisiert: Juni 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz das neue digitale Mautsystem LSVA III für alle schweren Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Emotach-Hardware ist damit vollständig abgelöst. Der entscheidende Unterschied für Disponenten: Die Mautsätze richten sich jetzt nach der Euro-Emissionsklasse. Ein Lkw mit Euro 0–3 zahlt 3,26 Rp./tkm; ein Euro-6-Fahrzeug zahlt 2,39 Rp./tkm — ein Unterschied von 37 % auf jedem Schweizer Kilometer. Drei Zahlungswege stehen zur Auswahl: NETS (nationales Digitalservice), EETS (vorhandene EETS-Box für internationale Flotten) oder NMTS (manuelle Online-Deklaration für gelegentliche Nutzer).

IMPARGO Planner Module zeigt LSVA-3-Mautkalkulation nach Euro-Klasse für eine Schweiz-Route
LSVA-3-Mautkalkulation im IMPARGO Planner Module — Länderaufschlüsselung, Euro-Klasse, MwSt.-Umschalter. Planner Module öffnen →

Was ist LSVA III?

LSVA steht für Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe — die distanz- und gewichtsbasierte Straßengebühr der Schweiz für schwere Nutzfahrzeuge. LSVA III ist die dritte Generation dieses Systems. Sie ersetzt die hardware-basierte LSVA II (Emotach-OBU) durch ein vollständig digitales, GPS-gestütztes Verfahren, das vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über NATRAS AG betrieben wird.

Geltungsbereich: alle Motorfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen öffentlichen Straßennetz sowie auf dem Straßennetz Liechtensteins. Ausländische Transportunternehmen unterliegen der LSVA in gleicher Weise wie schweizerische. Die Abgabe errechnet sich aus drei Faktoren:

  • Zulässiges Gesamtgewicht (Tonnen)
  • Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs
  • Zurückgelegte Kilometer auf Schweizer Straßen

Emotach-Geräte sind seit dem 1. Januar 2026 ungültig. Neue Emotach-Einheiten wurden ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr ausgegeben; alle physischen LSVA-Terminals wurden am 31. Mai 2025 geschlossen. Transportunternehmen, die noch nicht auf eine der drei LSVA-III-Optionen umgestellt haben, sind nicht mehr mautkonform.

Zeitplan der LSVA-III-Umstellung

Wichtige Meilensteine LSVA III
Datum Meilenstein
01.01.2025 Keine neuen Emotach-Geräte mehr
31.03.2025 Letzter Tag zur Beantragung von LSVA-II-Identifikationskarten
01.04.2025 NMTS Online-Deklaration startet
31.05.2025 Alle physischen LSVA-Terminals geschlossen
Juni–Dez 2025 Übergangsphase: Umstellung auf NETS, EETS oder NMTS
01.01.2026 LSVA III verpflichtend — Emotach vollständig ungültig
Quelle: BAZG / NATRAS AG. Stand: Juni 2026.

 

LSVA-Mautsätze 2026 — nach Euro-Emissionsklasse

Der LSVA-III-Satz richtet sich nach der Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Die Sätze sind in Rappen pro Tonnenkilometer (Rp./tkm) angegeben. Umrechnung in CHF: Gewicht (t) × Distanz (km) × Satz (Rp./tkm) ÷ 100 = CHF-Betrag.

LSVA-III-Sätze 2026 — Rappen pro Tonnenkilometer
Kategorie Euro-Emissionsklasse Satz (Rp./tkm)
Kategorie I Euro 0–3 (höchste Emissionen) 3,260
Kategorie II Euro 4–5 2,820
Kategorie III Euro 6 (geringste Emissionen) 2,390
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch). Sätze gültig ab 1. Januar 2026. Kategorie II umfasst Euro IV und V; Fahrzeuge ohne hinterlegte Euro-Klasse werden standardmäßig Kategorie I zugewiesen.

 

Rechenbeispiel: 18-Tonnen-Lkw, Euro 6, 100 km auf Schweizer Straßen:
18 t × 100 km × 2,390 Rp./tkm = 4.302 Rp. = CHF 43,02

Derselbe Lkw in Euro 0–3 (Kategorie I): 18 × 100 × 3,260 ÷ 100 = CHF 58,68 — CHF 15,66 mehr für dieselbe Fahrt. Auf einem frequentierten Schweizer Korridor (z. B. Basel–Chiasso, ca. 270 km) macht das CHF 42 Unterschied pro Fahrt, pro Fahrzeug.

LSVA-III-Zahlungsmethoden: NETS, EETS, NMTS

Option 1
NETS — National Electronic Toll Service
Empfohlen für Schweizer Flotten. Kein zusätzliches OBU-Gerät erforderlich — NETS ist ein rein digitaler Dienst, betrieben von NATRAS AG. Registrierung über das Schweizer ePortal; Kilometerdaten werden automatisch übertragen. Ideal für Transportunternehmen, die ausschließlich in der Schweiz tätig sind. BAZG NETS →
Option 2
EETS — European Electronic Toll Service
Empfohlen für internationale Flotten. Wer bereits eine EETS-Box (DKV, Toll4Europe, Axxès, Telepass) für Deutschland, Österreich, Frankreich oder andere EETS-Länder nutzt, muss nur prüfen, ob die Schweiz im Anbieterkonto aktiviert ist — kein neues Gerät nötig. Eine monatliche Rechnung für alle Länder. EETS-Anbieter →
Option 3
NMTS — National Manual Toll Service
Für gelegentliche Schweiz-Fahrten. Kilometer werden manuell online oder beim Zoll gemeldet. Verfügbar seit 1. April 2025. Kein Vertrag nötig — Zahlung je Durchfahrt. Höherer Verwaltungsaufwand als NETS oder EETS; empfohlen nur für wenige Schweiz-Fahrten pro Jahr. NMTS-Info →

Registrierung über das Schweizer ePortal

Alle Fahrzeughalter — Schweizer und ausländische — müssen sich über das Schweizer Zoll-ePortal registrieren, um LSVA III zu nutzen. Vorgehensweise:

  1. Konto im ePortal anlegen oder einloggen (UID-registrierte Unternehmen verwenden ihre UID)
  2. Fahrzeuge mit Kennzeichen, zulässigem Gesamtgewicht und Euro-Emissionsklasse erfassen
  3. LSVA-III-Zahlungsweg wählen (NETS, EETS oder NMTS)
  4. Bei EETS: im Anbieterkonto prüfen, ob die Schweiz als Mautdomäne aktiviert ist
  5. Mautrechnungen einsehen, Einsprüche einlegen und Ausnahmeanträge stellen — alles über dasselbe Portal

Alle Angaben müssen mit den Fahrzeugdokumenten übereinstimmen. Abweichungen bei Gewicht oder Emissionsklasse führen automatisch zur Einordnung in die kostenintensivere Kategorie.

Ausnahmen und Erstattungen

Ausgenommene Fahrzeuge

  • Militär, Polizei und Rettungsdienste
  • Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Elektrofahrzeuge und Oldtimer
  • Humanitäre Transporte (nach Genehmigung)

Erstattungsberechtigte Transportarten

  • Holztransporte (Wald bis Sägewerk)
  • Rohmilchabholung
  • Viehtransporte
  • Unbegleiteter kombinierter Verkehr (Bahn-/Schifffahrtsstrecke)

Ausnahme- und Erstattungsanträge werden über das Schweizer ePortal eingereicht. Strecken- und Ladungsdokumente zur Nachweisführung aufbewahren.

FAQs — LSVA III erklärt

Gilt LSVA III auch für ausländische Transportunternehmen?
Ja. Jedes Fahrzeug über 3,5 t, das in die Schweiz einfährt — unabhängig vom Zulassungsland — unterliegt ab dem 1. Januar 2026 der LSVA III.

Kann ich mein Emotach-Gerät noch verwenden?
Nein. Emotach-Geräte sind seit dem 1. Januar 2026 ungültig. Fahrten ohne gültigen LSVA-III-Nachweis stellen einen Mautverstoß dar.

Welcher Zahlungsweg passt zu meiner Flotte?
Für internationale Flotten ist EETS die Standardempfehlung — die vorhandene Box deckt die Schweiz ab, sofern die Domäne aktiviert ist. NETS eignet sich für Schweizer Speditionen ohne EETS-Vertrag. NMTS ist ausschließlich für seltene Einzeldurchfahrten gedacht.

Woher weiß ich die Euro-Klasse meines Lkw?
Die Euro-Emissionsklasse steht im CoC (Certificate of Conformity), in der Typgenehmigung oder im Fahrzeugschein. Sie muss im ePortal eingetragen sein, damit nicht automatisch Kategorie I (höchster Satz) angewendet wird.

Übernimmt IMPARGO die LSVA-III-Registrierung?
Nein — die Registrierung erfolgt direkt über das Schweizer ePortal. IMPARGO berechnet die LSVA-Kosten pro Route (mit dem korrekten Kategoriesatz und Fahrzeuggewicht), damit Disponenten Schweiz-Durchfahrten schon beim Angebotspreis korrekt einrechnen.

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