LSVA 3 Schweiz 2026: Lkw-Mautsätze, Zahlung und Registrierung
Aktualisiert: Juni 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz das neue digitale Mautsystem LSVA III für alle schweren Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Emotach-Hardware ist damit vollständig abgelöst. Der entscheidende Unterschied für Disponenten: Die Mautsätze richten sich jetzt nach der Euro-Emissionsklasse. Ein Lkw mit Euro 0–3 zahlt 3,26 Rp./tkm; ein Euro-6-Fahrzeug zahlt 2,39 Rp./tkm — ein Unterschied von 37 % auf jedem Schweizer Kilometer. Drei Zahlungswege stehen zur Auswahl: NETS (nationales Digitalservice), EETS (vorhandene EETS-Box für internationale Flotten) oder NMTS (manuelle Online-Deklaration für gelegentliche Nutzer).
Was ist LSVA III?
LSVA steht für Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe — die distanz- und gewichtsbasierte Straßengebühr der Schweiz für schwere Nutzfahrzeuge. LSVA III ist die dritte Generation dieses Systems. Sie ersetzt die hardware-basierte LSVA II (Emotach-OBU) durch ein vollständig digitales, GPS-gestütztes Verfahren, das vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über NATRAS AG betrieben wird.
Geltungsbereich: alle Motorfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen öffentlichen Straßennetz sowie auf dem Straßennetz Liechtensteins. Ausländische Transportunternehmen unterliegen der LSVA in gleicher Weise wie schweizerische. Die Abgabe errechnet sich aus drei Faktoren:
- Zulässiges Gesamtgewicht (Tonnen)
- Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs
- Zurückgelegte Kilometer auf Schweizer Straßen
Emotach-Geräte sind seit dem 1. Januar 2026 ungültig. Neue Emotach-Einheiten wurden ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr ausgegeben; alle physischen LSVA-Terminals wurden am 31. Mai 2025 geschlossen. Transportunternehmen, die noch nicht auf eine der drei LSVA-III-Optionen umgestellt haben, sind nicht mehr mautkonform.
Zeitplan der LSVA-III-Umstellung
LSVA-Mautsätze 2026 — nach Euro-Emissionsklasse
Der LSVA-III-Satz richtet sich nach der Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Die Sätze sind in Rappen pro Tonnenkilometer (Rp./tkm) angegeben. Umrechnung in CHF: Gewicht (t) × Distanz (km) × Satz (Rp./tkm) ÷ 100 = CHF-Betrag.
Rechenbeispiel: 18-Tonnen-Lkw, Euro 6, 100 km auf Schweizer Straßen:
18 t × 100 km × 2,390 Rp./tkm = 4.302 Rp. = CHF 43,02
Derselbe Lkw in Euro 0–3 (Kategorie I): 18 × 100 × 3,260 ÷ 100 = CHF 58,68 — CHF 15,66 mehr für dieselbe Fahrt. Auf einem frequentierten Schweizer Korridor (z. B. Basel–Chiasso, ca. 270 km) macht das CHF 42 Unterschied pro Fahrt, pro Fahrzeug.
LSVA-III-Zahlungsmethoden: NETS, EETS, NMTS
Registrierung über das Schweizer ePortal
Alle Fahrzeughalter — Schweizer und ausländische — müssen sich über das Schweizer Zoll-ePortal registrieren, um LSVA III zu nutzen. Vorgehensweise:
- Konto im ePortal anlegen oder einloggen (UID-registrierte Unternehmen verwenden ihre UID)
- Fahrzeuge mit Kennzeichen, zulässigem Gesamtgewicht und Euro-Emissionsklasse erfassen
- LSVA-III-Zahlungsweg wählen (NETS, EETS oder NMTS)
- Bei EETS: im Anbieterkonto prüfen, ob die Schweiz als Mautdomäne aktiviert ist
- Mautrechnungen einsehen, Einsprüche einlegen und Ausnahmeanträge stellen — alles über dasselbe Portal
Alle Angaben müssen mit den Fahrzeugdokumenten übereinstimmen. Abweichungen bei Gewicht oder Emissionsklasse führen automatisch zur Einordnung in die kostenintensivere Kategorie.
Ausnahmen und Erstattungen
Ausgenommene Fahrzeuge
- Militär, Polizei und Rettungsdienste
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Elektrofahrzeuge und Oldtimer
- Humanitäre Transporte (nach Genehmigung)
Erstattungsberechtigte Transportarten
- Holztransporte (Wald bis Sägewerk)
- Rohmilchabholung
- Viehtransporte
- Unbegleiteter kombinierter Verkehr (Bahn-/Schifffahrtsstrecke)
Ausnahme- und Erstattungsanträge werden über das Schweizer ePortal eingereicht. Strecken- und Ladungsdokumente zur Nachweisführung aufbewahren.
FAQs — LSVA III erklärt
Gilt LSVA III auch für ausländische Transportunternehmen?
Ja. Jedes Fahrzeug über 3,5 t, das in die Schweiz einfährt — unabhängig vom Zulassungsland — unterliegt ab dem 1. Januar 2026 der LSVA III.
Kann ich mein Emotach-Gerät noch verwenden?
Nein. Emotach-Geräte sind seit dem 1. Januar 2026 ungültig. Fahrten ohne gültigen LSVA-III-Nachweis stellen einen Mautverstoß dar.
Welcher Zahlungsweg passt zu meiner Flotte?
Für internationale Flotten ist EETS die Standardempfehlung — die vorhandene Box deckt die Schweiz ab, sofern die Domäne aktiviert ist. NETS eignet sich für Schweizer Speditionen ohne EETS-Vertrag. NMTS ist ausschließlich für seltene Einzeldurchfahrten gedacht.
Woher weiß ich die Euro-Klasse meines Lkw?
Die Euro-Emissionsklasse steht im CoC (Certificate of Conformity), in der Typgenehmigung oder im Fahrzeugschein. Sie muss im ePortal eingetragen sein, damit nicht automatisch Kategorie I (höchster Satz) angewendet wird.
Übernimmt IMPARGO die LSVA-III-Registrierung?
Nein — die Registrierung erfolgt direkt über das Schweizer ePortal. IMPARGO berechnet die LSVA-Kosten pro Route (mit dem korrekten Kategoriesatz und Fahrzeuggewicht), damit Disponenten Schweiz-Durchfahrten schon beim Angebotspreis korrekt einrechnen.
