Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMPARGO GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Impargo GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Julian Labeit und Gerhard Hänel, Behlertstraße 3a/Haus B2, D-14467 Potsdam, Telefon: +49-(0)-30-12083684, E-Mail: info@impargo.de, Internet: https://impargo.de/ (nachfolgend geschlechtsneutral „Provider“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunden“, gemeinsam auch „Parteien“) des Providers.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
  4. Die Leistungen des Providers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.2. dieser AGB. Der Provider kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Provider seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe der USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  5. Die AGB des Providers gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  6. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Provider in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. 

2. Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist – je nach Auswahl des Leistungspakets - die unentgeltiche oder entgeltliche und auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „Impargo CargoApps, Impargo ShipperPortal und Impargo DriverApp“ (nachfolgend „Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet. 
  2. Der Provider bietet ferner Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Datenmigration, Customizing, etc., nachfolgend „Unterstützungsleistungen“) zu der von ihm angebotenen Software an. Der Inhalt der Unterstützungsleistungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Unterstützungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrags.
  3. Sofern die Nutzung der Software über mobile Anwendungen (nachfolgend „DriverApp“) angeboten wird, unterliegt die Nutzung der DriverApp eigenen Bedingungen, die beim Download der mobilen Anwendung per Zustimmung des Kunden vereinbart werden. 
  4. In der Software können Verknüpfungen zu fremden Web-Services bzw. Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Provider, sondern von einem Drittanbieter auf deren Webseiten zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht und/oder für deren Nutzung eine Registrierung beim Provider erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter vor Inanspruchnahme der Dienste bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Provider vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.
  5. Vertragsgegenstand kann ferner die regelmäßige Bereitstellung von digitalen Inhalten des Verkäufers (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Provider, dem Kunden die vertraglich geschuldete Software innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den geschuldeten Zeitintervallen bereitzustellen.

3. Leistungen des Providers 

  1. Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der Software in der jeweils aktuellsten Version für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Disponenten oder Fahrer (nachfolgend „Nutzer“) über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. 
  2. Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Vertragslaufzeit und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. 
  3. Der Provider stellt ein Arbeitsmittel (Software) online zur Verfügung mit dem der Kunde seine Logistikprozesse digitalisieren und automatisieren kann. Hierzu bedient sich der Provider u.a. Schnittstellen (nachfolgend „API“) mit der Daten von Drittanbietern genutzt und zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen ergibt sich der Funktionsumfang der Software sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter dem Link https://impargo.de abrufbar.
  4. Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den in der Preisliste genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Die für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzer erforderlichen Zugangsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form übermittelt.
  5. Der Provider stellt dem Kunden ferner nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation zur Verfügung. Die Benutzerdokumentation kann jederzeit während Nutzung der Software eingesehen werden.
  6. Der Provider kann die Software unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden laufend weiterentwickeln und diese insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Standards oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider jedoch nicht, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Der Provider wird den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates oder Upgrades informieren. Sofern eine wesentliche Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden besteht, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht nach Maßgabe der Ziffer 14.6. dieser AGB zu. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Providers stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
  7. Der Provider wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler beseitigen. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. Wartungen werden regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, sofern eine Wartung nicht aufgrund zwingender Gründe zu einer anderen Zeit vorgenommen werden muss.
  8. Der Provider wird Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie deren Backups nach dem Stand der Technik vornehmen.  Es werden Serversysteme und Dienste eingesetzt, die über ein angemessenes, zuverlässiges und kontrolliertes Backup- & Wiederherstellungskonzept verfügen.
  9. Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit herausverlangt werden. 

4. Anmeldung und Nutzung

  1. Die Nutzung der Software setzt eine Anmeldung voraus. Die Anmeldung ist ein Angebot des Kunden an den Provider zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Software (nachfolgend „Nutzungsvertrag“) gemäß diesen AGB. Es steht dem Provider frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
  2. Die Anmeldung darf nur durch solche Personen erfolgen, die berechtigt sind, das Unternehmen, für das die Nutzung des Dienstes erfolgen soll, rechtsgeschäftlich zu vertreten.
  3. Der Nutzungsvertrag kommt dadurch zustande, wenn der Provider den Zugang zur Software freischaltet.
  4. Der Provider setzt voraus, dass alle Angaben, die die Kunde machen vollständig und richtig sind und immer auf dem aktuellen Stand sind. Anmeldungen für Dritte ist nicht erlaubt und der Zugang darf Dritten nicht ermöglicht werden.
  5. Zugangsdaten müssen ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Für die Richtigkeit der Zugangsdaten trägt der Kunde die Verantwortung. Ohne die Zugangsdaten ist eine Nutzung der Software nicht möglich.
  6. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software sind eine ausreichend schnelle Internetverbindung und einen der Browser Chrome (ab Version 64), Firefox (ab Version 69), Safari (ab Version 13), Opera (ab Version 52) oder Edge (ab Version 84) („Systemvoraussetzungen“). Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass dieser die technischen Voraussetzungen erfüllt.
  7. Durch Abschluss des Registrierungsvorgangs (nachfolgend „Registrierung“) und Erstellung eines Benutzerkontos kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über eine in der Nutzung eingeschränkte Softwareversion zwischen dem Kunden und dem Provider zustande.
  8. Für die Registrierung und die Erstellung eines Accounts ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Die für das Benutzerkonto erforderlichen Daten (im Folgenden „Log-in-Daten“ genannt) ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.
  9. Für die Nutzung können sich natürliche und juristische Personen registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden. Als natürliche Person können sich nur Kunden registrieren, die volljährig und geschäftsfähig sind. Sofern der Kunde minderjährig ist, darf eine Registrierung nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgen. Der Provider ist berechtigt, die Registrierung von einem entsprechenden Nachweis einer Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abhängig zu machen.
  10. Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Kunden möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit dem Provider.
  11. Der Kunde darf sich für die geschäftliche Nutzung der Dienste des Providers jeweils nur einmal registrieren. Ein Benutzerkonto ist nicht auf andere Nutzer der Software übertragbar.
  12. Der Kunde sichert zu, dass die bei Erstellung ihres Accounts verwendeten Daten (im Folgenden „Account -Daten“ genannt) wahrheitsgemäß und vollständig sind. 
  13. Mit der Registrierung erstellt der Kunde ein Passwort für ihr Benutzerkonto. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht mitteilen oder zugänglich machen und haben es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche zu vermeiden. 
  14. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Kunde sich durch Anklicken des Links in der Bestätigungs-E-Mail verifizieren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
  15. Der Kunde kann seine in der Registrierung gemachten Eingaben jederzeit vor Abschluss ihrer Registrierung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
  16. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
  17. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihnen zur Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Provider versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Provider oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

5. Vertragsschluss und Vertragssprache

  1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen entgeltlichen Softwareversionen im Onlineshop des Providers stellen ein verbindliches Angebot seitens des Providers zum Abschluss eines Vertrags dar.
  2. Der Kunde kann durch Anklicken des den Bestellungsvorgang abschließenden Buttons und mit Absenden seiner Bestellung das rechtsverbindliche Angebot des Providers annehmen und der Vertrag kommt zwischen den Parteien zustande. Der Kunde kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Der Provider sendet dem Kunden unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail.
  3. Der Provider speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Provider erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Kunde auf der Website des Providers einsehen. Die Bestellungsdaten werden im System des Providers gespeichert und können vom Kunden unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Kundenkonto eingesehen und abgerufen werden.
  4. Der Provider kann den Vertragstext einschließlich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
  6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Provider versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Provider oder von diesem mit der Bestellungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 

6. Nutzungsrechte

  1. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
  2. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.
  3. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

7. Support

  1. Der Provider richtet für Kundenanfragen zu den Funktionen der entgeltlichen Software einen Support-Service ein. Anfragen können über das Kontaktformular auf der Website, über eine Chatfunktion, telefonisch über die Support-Hotline oder per E-Mail gestellt werden. Die Support-Hotline steht dem Kunden montags – freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr (unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Providers) zur Verfügung. Die Anfragen werden in dem zuvor genannten Zeitfenster in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

8. Service Levels und Störungsbehebung

  1. Die Software des Providers werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung, Verfügbarkeitsbeschränkung und des Verfügbarkeitsausfalls (nachfolgend „Störungen“) unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.
  2. Eine Verfügbarkeit der Software zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Kunden deshalb nicht gewährleistet werden. Die Software steht den Kunden zeitlich unbegrenzt zu mindestens 98,5% im Monat zur Verfügung. Der Provider bemüht sich, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Providers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Störungen beim MapProvider, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Software führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.
  3. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten nicht berücksichtigt, die
    • der Provider nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers beruhen (IT-Angriffe, unsachgemäße Benutzung der Software durch den Kunden, fehlerhafte Vorgaben des Herstellers, etc.);
    • mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, vom Provider nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind.
  4. Störungen bei Nutzung der Software sind dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (ausgenommen sind Samstag oder ein am Geschäftssitz des Providers staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag) zu den auf der Website des Providers angegebenen Zeiten gewährleistet (Support).
  5. Störungen werden in folgende Kategorien unterteilt:
    • Kategorie 1 (sehr hohe Priorität): Störungen führen zu einen Ausfall des gesamten Systems oder wesentlicher Teile dessen. Die Nutzung des gesamten Systems oder wesentlicher Teile dessen ist vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen. Der Betriebsablauf des Kunden ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist. Der Provider reagiert innerhalb zwei (2) Stunde nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.
    • Kategorie 2 (höhere Priorität): Störungen beeinträchtigen die Systemnutzung derart, dass eine sinnvolle Systemnutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Der Provider reagiert innerhalb drei (3) Stunde nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.
    • Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, die die Systemnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Provider reagiert innerhalb eines (1) Werktages nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.
    • Die Reaktionsfrist beginnt mit Zugang der Störungsmeldung beim Provider. Sie ist eingehalten, wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten Zeiträumen über die erste Problemeinschätzung des Providers informiert wird.
  6. Der Provider beseitigt Störungen
    • der Kategorie 1 innerhalb von 24 Stunden
    • der Kategorie 2 innerhalb von 48 Stunden, und
    • der Kategorie 3 innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Störungsmeldung.
  7. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Providers, welches Mittel er für die Beseitigung einer Störung einsetzt. Sollte eine Störung in den vorgenannten Zeiträumen nicht erfolgreich beseitigt werden können, hat der Provider dem Kunden unverzüglich die zusätzlich zu benötigende Zeit zur Störungsbeseitigung mitzuteilen.

9. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  4. Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
  5. Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. „Reverse Engineering“ sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Berechtigungen zum Reverse Engineering nach § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.
  6. Der Provider ist berechtigt, den Kunden im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Software zu verwarnen und/oder den Zugang zu der Software zeitweise oder dauerhaft zu sperren und wird ggf. zivil- und strafrechtliche Maßnahmen einleiten. 

10. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus dem Angebot des Providers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der Software die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Providers. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Provider behält sich vor, die Vergütung zur Bewahrung des Preis-Leistungs-Verhältnisses nach billigem Ermessen anzupassen, um zukünftig auf Kostensteigerungen oder -senkungen und sich dadurch verändernde, nicht anders ausgleichbare Kostensituationen angemessen reagieren zu können. Die für die Anpassung zu berücksichtigenden Kostenelemente bzw. Anpassungsmaßstäbe können die Modifizierung, Erweiterung und/oder Anpassung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten der SaaS-Dienste des Providers, Verwaltungs- und Gemeinkosten (Mietzins, Finanzierungs- und Transaktionskosten, Personal- und Dienstleisterkosten, Energie- und Internetzugangskosten, IT-Entwicklungskosten, usw.) sowie staatlich auferlegte Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sein. Sämtliche Anpassungen der Vergütung gelten einen (1) Monat nach Bekanntgabe. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 15.3. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
  3. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tage nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  4. Der Kunde kann die Vergütung nach seiner Wahl mit den nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:
    1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Debit- / Kreditkarte“ übermittelt der Kunde nach Abgabe der Bestellung dem Provider seine Debit- / Kreditkartendaten. Der Provider fordert unmittelbar nach Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber das Debit- / Kreditkartenunternehmen des Kunden zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Debit- / Kreditkarte des Kunden wird belastet. Die Vergütung wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.
    2. Beim Abonnementvertrag ist die Vergütung für den jeweils vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig. Die jeweiligen Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen werden dem Kunden auf der Website des Providers mitgeteilt. Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ und Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats werden fällige Beträge jeweils zu Beginn des neuen Zeitintervalls vom Bankkonto des Kunden abgebucht. 
    3. Sofern der Kunde es zu vertreten hat, dass die Abbuchung bei der Auswahl der Zahlungsart Debit- / Kreditkarte gem. Ziffer 10.4.1. oder Lastschrift gem. Ziffer 10.4.2. aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung abgebucht werden kann, trägt der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren. Der Kunde trägt ebenfalls die Gebühren, wenn er der Abbuchung widerspricht, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist. 
  5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Provider behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Providers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Provider gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
  7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Provider erforderlich.
  8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Providers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
     

11. Haftung für Mängel

  1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
  2. Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  3. Die Gewährleistung des Providers ist ausgeschlossen, sofern die Funktions- und Betriebsbereitschaft nur unerheblich beeinträchtigt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass Datenbanken mit Karten, Verkehrsdaten und -prognosen, zur Kalkulation verwendete Zusatzdaten sowie Mauttarifinformationen die tatsächlichen Gegebenheiten nie vollständig abbilden können, da eine zeitliche Verzögerung zwischen einer Veränderung von Gegebenheiten und deren Berücksichtigung in der Datenbank technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
  5. Darüber hinaus können in der Praxis gefahrene Strecken immer aufgrund der Nutzung unterschiedlicher Navigationssysteme oder aufgrund der jeweils aktuellen Verkehrslage von der auf dieser Seite berechneten Route abweichen. Der Provider übernimmt daher keine Haftung in Bezug auf die Höhe der berechneten Mauten oder Kosten. Es können sich geringfügige Abweichungen gegenüber den vom Mautbetreiber in Rechnung gestellten Sätzen ergeben. Alle ausgewiesenen Mautbeträge sind daher als optimierte Näherungswerte zu verstehen.

12. Haftung für Schäden 

  1. Hinsichtlich der von dem Provider erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
    1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    2. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    3. bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
    4. soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag von dem Provider nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  3. Im Übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen.

13. Rechtsmängel und Freistellung

  1. Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
  2. Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Provider gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Providers bleiben unberührt.

14. Vertragslaufzeit, Kündigung und Testzeitraum

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Der Kunde kann im Bestellprozess zwischen einer monatlichen und jährlichen Vertragslaufzeit wählen. 
  2. Sofern der Kunde sich für eine monatliche Vertragslaufzeit entscheidet, beträgt die Vertragslaufzeit von Verträgen einen (1) Monat beginnend mit dem Vertragsschluss. Sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Providers kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt oder sonst vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch um einen (1) weiteren Monat. Der Vertrag kann während der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
  3. Sofern der Kunde sich für eine jährliche Vertragslaufzeit entscheidet, beträgt die Vertragslaufzeit von Verträgen zwölf (12) Monate beginnend mit dem Vertragsschluss. Sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Providers kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt oder sonst vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch um zwölf (12) weitere Monat. Der Vertrag kann während der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder dem Providers mitzuteilen.
  5. Kunden haben die Möglichkeit, die Software zunächst unentgeltlich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu testen (nachfolgend „Testzeitraum“). Der Leistungsumfang der Software ist während des Testzeitraums unbeschränkt. Soweit keine Kündigung während des Testzeitraums erfolgt, beginnt der vom Kunden bei Vertragsschluss ausgewählte entgeltliche Vertrag automatisch.
  6. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Provider Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die der Kunde darlegt, dass sie für ihn aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.
  7. Verträge können in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
  8. Zahlungspflichtige Abonnements können zusätzlich direkt im Benutzerkonto gekündigt werden.

15. Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
  2. Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien mit Abschluss dieses Hauptvertrages einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
  3. Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

16. Änderung der AGB

  1. Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Provider wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
  2. Der Provider behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
    1. soweit der Provider hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
    2. soweit der Provider damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
    3. soweit der Provider zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
    4. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
    5. wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
  3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.

17. Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 
  2. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
  3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Providers. Der Provider ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Stand: 01.09.2023


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